Die Teilungsregel
Beauftragt der Verkäufer einen Makler für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, darf der Käufer höchstens die Hälfte der Provision tragen.
Übliche Höhe
In den meisten Bundesländern liegt die Gesamtprovision bei 7,14 % inkl. MwSt., also 3,57 % pro Seite. Die Höhe ist frei verhandelbar.
Was das in Euro bedeutet
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € entspricht der Verkäuferanteil von 3,57 % rund 14.280 €.