Der Kaufvertragsentwurf
Nach der Einigung beauftragt in der Regel der Käufer einen Notar. Dieser erstellt einen Entwurf, den beide Seiten vorab prüfen.
Der Notartermin
Beim Termin wird der Vertrag vorgelesen und unterschrieben. Erst mit der notariellen Beurkundung ist der Kauf wirksam.
Zahlung und Übergabe
Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung zahlt der Käufer den Kaufpreis. Danach folgt die Übergabe mit Protokoll.